An diesem Moment angekommen kann man erst einmal glücklich und stolz sein, das Patent endlich in den Händen halten zu dürfen. Für viele hat es von der Anmeldung bis zur bestandenen Prüfung durchaus einige Monate gedauert.
Trotz aller Euphorie und völliger Freude sollte man sich an diesem Punkt klar werden, dass man noch nicht ausreichend gut segeln kann, auch wenn das Bodenseeschifferpatent den Anschein erweckt. Man hat schlicht noch zu wenig Erfahrung und zu wenige kritische Situationen auf dem See wie ein schnell aufziehendes, schlechtes Wetter mit starkem Wind erlebt und gemeistert. Das Patent sollte man deshalb lediglich als die Berechtigung sehen, allein weiter segeln üben zu dürfen.
Die ersten Segelstunden ohne den Segellehrer sind zuerst einmal ungewohnt. Die folgenden Fehler sollte man vermeiden:
- Großbaumfall verzurren – bei schnell auftretenden Starkwind, bei dem das Großsegel gerefft oder komplett eingeholt werden muss, kann sich ein verzurrtes Großbaumfall verknoten
- Spinnakerleine mit einem Achterknoten versehen – auch hier kann durch einen schnell auftretenden Starkwind eine enorme Kraft über den Spinnaker auf das Boot einwirken. Der Spinnaker muss schnell komplett gefiert werden, dass die Windkraft, die das Boot ergreift, nicht mehr einwirkt. Dies ist bei starkem Wind mit einem Achterknoten in der Leine kaum mehr möglich.
- (Groß-)Segel setzen, wenn das Boot nicht im Wind steht – die Kraft des Windes kann es unmöglich machen, das Großsegel mit purer Muskelkraft zu setzen, wenn ein Winddruck in den Segeln ist.
- Mit Segeln zum Liegeplatz im Hafen fahren – dies ist durchaus möglich, nur wird man sich keine Freunde im Hafen machen, da das Risiko sehr groß ist, dass das Boot unkontrolliert fährt und im schlimmsten Fall andere Boot beschädigt.
- Aufnahme von sich im Wasser befindlichen Menschen mit laufendem Motor – dies wird den Schülern ab der ersten Stunde eingebläut.
Der Sportbootführerschein
Das Bodenseeschifferpatent kann beim Deutschen Segler-Verband (für das Patent D oder A+D) oder dem Deutschen Motoryachtverband (für das Patent A) prüfungslos zum Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen) umgeschrieben werden. Es wird lediglich eine Gebühr in Höhe von 33,89€ fällig. Details dazu sind in folgendem Artikel genau beschrieben.
Wenn man wie in den ersten Artikeln empfohlen bei der Motorbootprüfung auch noch gleich den Zusatzteil “Nautischen Kenntnisse” abgelegt hat, dann muss zum Erhalt des Sportbootführerscheins mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) nur noch der theoretische Teil der Prüfung gemacht werden, um den SBF See zu erhalten. Der praktische Teil ist schon durch das bestandene Bodenseeschifffahrtspatent abgedeckt. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Motorbootprüfung inklusive der Nautischen Kenntnisse bekommt man vom Landratsamt mit dem Bodenseeschifferpatent unaufgefordert mitgeschickt.
Die Kosten für das Bodenseeschifffahrtspatent
In der Auflistung unten sind die maßgeblichen Kosten (Stand 2019) aufgeführt, die für den Erwerb des Bodenseeschifffahrtspatents ungefähr anfallen werden. Die Segelschule-spezifischen Kosten können natürlich von Segelschule zu Segelschule stark variieren.
Position | Betrag | Kat A | Kat D |
Theoriekurs Segelschule | 60,00 € | x | x |
Ärztliches Zeugnis | 40,00 € | x | x |
Passbild | 16,00 € | x | x |
Segelausbildung Segelschule | 300,00 € | x | |
Motorbootausbildung Segelschule | 140,00 € | x | |
Jahresbeitrag Segelschule | 200,00 € | x | x |
Theorieprüfung allgemein | 40,00 € | x | x |
Theorieprüfung Segeln | 11,00 € | x | |
Praxisprüfung Motorboot | 23,00 € | x | |
Zusatzteil Nautische Kenntnisse | 25,00 € | – | – |
Praxisprüfung Segeln | 23,00 € | x | |
Patentausstellung | 10,00 € | x | x |
888,00 € |