Das Bodenseeschifferpatent und die Segelprüfung

Mit der Segelprüfung wartet der finale Akt, bevor man das Bodenseeschifferpatent in den Händen halten darf.

Die Anmeldung wird wie im vorigen Artikel beschrieben vom Segellehrer vorgenommen. Neben dem obligatorischen „Mann über Board“-Manöver jeweils mit einer Halse und einer Q-Wende durchgeführt sind die weiteren Inhalte der Segelprüfung laut Prüfungsordnung wie folgt:

  • Ankermanöver
  • Beidrehen
  • Fahren verschiedener Kurse
  • Manöverkreis
  • Reffen unter Fahrt
  • Segel bergen
  • Segel setzen
  • Segel wechseln
  • Vorwindkurs mit Schiften

Es ist mir jedoch noch nicht zu Ohren gekommen, dass beispielsweise das Ankermanöver, Segel wechseln oder Schiften geprüft wurde.

Das Prüfungsboot muss vom Bewerber, sprich normalerweise von der eigenen Segelschule gestellt werden. Der Segellehrer oder ein anderer Patentinhaber muss auf dem Boot die Prüfung begleiten. Dies bedeutet, dass das Boot genügend Platz für drei Personen (Begleiter, Schüler, Prüfer) bieten muss.

Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass der Patentbewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen des Bootes aufzeigt. Eine durchwegs klare Kommandosprache ist dabei sehr wichtig.

Die praktische Segelprüfung kann nur durchgeführt werden, wenn ausreichend Wind vorhanden ist, dass genügend Fahrt im Schiff ist, um die Prüfungsmanöver durchzuführen. Die Erfahrung zeigt, dass die Prüfung mit tendenziell etwas mehr Wind einfacher als mit zu wenig ist, da die Manöver, speziell die Wenden und Halsen sauberer durchgeführt werden können und das Boot auf das Ruder direkter reagiert. Meiner Kenntnis nach hatte es nach Ermessen des Prüfers fast immer genügend Wind, selbst bei absoluter Flaute. Ich habe noch von keiner Prüfung in der näheren Vergangenheit gehört, die aufgrund eines nicht ausreichenden Windes verlegt wurde.

Zur Prüfung muss ein Personalausweis oder ein anderes Dokument mit Lichtbild vorgezeigt werden, theoretisch zumindest. In meinen beiden praktischen Prüfungen für Motor- und Segelboot wollte der Prüfer jedoch keinen Ausweis von mir sehen. Bei der Motorbootprüfung war dann auch prompt mein Name auf der Prüfniederschrift falsch geschrieben. Man sollte jedoch unbedingt das Datum der bestandenen Theorieprüfung wissen. Dies erleichtert dem Landratsamt die Zuordnung der Patentbewerber. Der Prüfer wird danach fragen.

Den Prüfer muss man normalerweise an einem vorher vereinbarten Treffpunkt abholen. Dies ist meist ein in der Nähe liegender Hafen. Alternativ wird er auch mit einem Motorboot direkt ans Segelboot gebracht. Die Prüfer haben meistens einen sehr engen Zeitplan, weil oft viele Motorboot- oder Segelschüler am selben Tag geprüft werden müssen. Je weniger Zeit der Prüfer aufgrund der schieren Anzahl an Schülern hat, umso weniger Manöver, Knoten oder Fragen werden in der Prüfung abgeprüft. Es ist deshalb empfehlenswert, wenn möglich einen Prüfungstermin in der Hauptsaison zu wählen.

Je später am Tag man den Prüfungstermin hat, umso mehr kann man auch davon ausgehen, dass der Prüfer verspätet sein wird. Auf solch eine Verspätung sollte man sich einstellen, indem man was zu trinken oder ggf. etwas Geld mitnimmt. Auch sollte man die Nummer des Landratsamts parat haben, um sich über den ungefähren Start der Prüfung zu informieren, falls sich der Prüfer zu sehr verspätet.

Bei meiner Prüfung an einem Freitag um 12 Uhr kam der Prüfer fast zwei Stunden später. Wir mussten so lange im Hafenrestaurant die Zeit totschlagen. Als er endlich ankam, machten wir uns schnurstracks raus auf den See. Die Segel waren schon angeschlagen und mussten nur noch (im Wind) gehisst werden. Dann wurden zwei Rettungsmanöver mit Wende und Halse durchgeführt und dann ging es auch schon wieder zurück in den Hafen. Unterwegs wurden nochmals ein paar Knoten abgefragt. Der Prüfer händigt im Hafen den Durchschlag der Prüfniederschrift aus und das wars. Das Ziel war erreicht.

Nach der bestandenen Prüfung bekommt man vom Landratsamt Bodenseekreis das Bodenseeschifferpatent zugeschickt. Anbei liegt meist auch noch eine Rechnung über eventuell noch nicht gezahlte Gebühren, zum Beispiel für die Prüfung der nautischen Kenntnisse (falls durchgeführt).

Im letzten Artikel in dieser Serie gehe ich darauf ein, was nach Erhalt des Patents noch alles ansteht.