Mein Weg zum Bodenseeschifferpatent

Der Bodensee ist nicht nur der größte See in Deutschland, er ist auch Magnet für Touristen aus aller Welt. In den Sommermonaten pulsiert die Region und es tummeln sich Massen von Menschen, nicht nur an dessen Ufern, sondern auch im und vor allem auf dem See. Neben den Fähren, die diesen täglich kreuzen, gibt es ca. 40,000 registrierte, sogenannte Vergnügungsfahrzeuge, sprich Motor- und Segelboote.

Ich habe das Privileg, hier arbeiten zu dürfen. Es ist deshalb schon längst überfällig, dass ich diese Gelegenheit nutze und selbst dem Bootsport nachgehe. Ich möchte euch in diesem Blog meine Erfahrungen auf dem Weg zum Bodenseeschifferpatent schildern.

Die erste Frage stellt sich, in welcher der vier Kategorien A bis D man das Patent erwerben will.

Kategorie A erlaubt das Führen von Motorbooten mit mehr als 6PS (4,4kW) Leistung, sofern sie nicht unter die nächsten beiden Kategorien B und C fallen. Darunter ist kein Patent notwendig.

Die Kategorien B und C sind für Fahrgastschiffe bzw. Güterschiffe und sind für die wenigsten von Interesse.

Kategorie D erlaubt das Führen von Segelbooten mit einer Segelfläche von mehr als 12m2. Alle Boote mit kleinerer Fläche dürfen ohne Patent geführt werden.

Für die, die nur segeln wollen, würde ich dennoch empfehlen, gleich das Motorboot-Patent mitzumachen. Verfügt ein Segelboot über einen Hilfsmotor von mehr als den erwähnten 6 PS, was so gut wie bei allen größeren Booten der Fall ist, so muss der Schiffsführer auch zwingend das Bodenseeschifferpatent Kategorie A haben. Die wenigsten werden sich auf Dauer nur auf kleine Segelboote beschränken wollen.

Im nächsten Artikel stelle ich die Auswahlkriterien für eine geeignete Segelschule vor.